Leichtes Defizit in der GKV nach dem 1. Quartal 2014

Wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilt, ist die gesetzliche Krankenversicherung mit einem leichten Defizit von ca. 270 Mio. Euro ins 1. Quartal 2014 gestartet. Den Einnahmen von rund 50,7 Mrd. Euro stehen dabei Ausgaben von rund 51 Mrd. Euro gegenüber.

Dieses Defizit erklärt sich vornehmlich durch Prämienauszahlungen der Kassen an ihre Versicherten. Die Finanzreserven der Krankenkassen (inkl. der Reserven des Gesundheitsfonds) verbleiben mit rund 27,7 Mrd. Euro auf einem hohen Niveau. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bewertet das Ergebnis daher auch als Beweis dafür, „dass die finanziellen Spielräume der Kassen viel höher sind als vielfach behauptet wird". Seine Empfehlung, die „hohen Finanzreserven ... im Sinne der Versicherten zu nutzen", sollte aber nicht nur als Aufforderung zu weiteren Prämienzahlungen verstanden werden. Noch wichtiger erscheint vielmehr, den Versicherten ihre bislang gute medizinische Versorgung langfristig zu sichern, was eine adäquate Vergütung der Leistungserbringer zwingend voraussetzt. Hier besteht gerade in der Physiotherapie noch erheblicher Nachbesserungsbedarf.
Die Ausgaben je Versichertem sind in den ersten drei Monaten 2014 insgesamt um 5,3 % gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Bei den Heilmitteln beläuft sich die Erhöhung auf 5,2 %. Dementsprechend verbleibt der Anteil des Heilmittelbereichs an den Gesamtausgaben weiterhin mit 2,56 % (gerundet 3 %) auf einem niedrigen Niveau.

Weitere Artikel

IFK-Tag der Wissenschaft am 27. Juni – jetzt anmelden!

2025 | 03.06. Am 27. Juni ist es wieder so weit: Der IFK-Tag der Wissenschaft geht in die 21. Runde – diesmal in Kooperation mit der Fachhochschule Aachen auf dem Campus Jülich. Unter dem Motto „Technik trifft Therapie. Neue Perspektiven in der physiotherapeutischen Versorgung“ erwartet die Teilnehmenden ein spannendes Programm.

TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.