KV Nordrhein: Impftermin über Kommune vereinbaren

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat dem IFK soeben mitgeteilt, dass die Termine für eine Corona-Schutzimpfung für Physiotherapeuten über die jeweiligen Kommune verteilt werden.

Physiotherapeuten aus dem Raum Nordrhein, die sich impfen lassen möchten und in die Gruppe 1 („Schutzimpfungen mit höchster Priorität“) fallen, nehmen daher am besten direkten Kontakt zu ihrer jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung auf.

 

Laut Begründung zur Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung haben Physiotherapeuten, die Patienten in Alten- oder Pflegeeinrichtungen oder ältere oder pflegebedürftige Patienten zuhause behandeln, ein Recht auf Impfung mit höchster Priorität. Da jedoch von vielen IFK-Mitgliedern rückgemeldet wurde, dass diese keine Termine über die örtlichen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) vereinbaren können, hat der IFK alle 17 KVen angeschrieben und um Klärung gebeten.

 

 

Sobald weitere Rückmeldungen vorliegen, wird der IFK diese im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) veröffentlichen, das IFK-Mitglieder im geschützten Mitgliederbereich herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos beantragen können.

 

Weitere Artikel

IFK-Tag der Wissenschaft am 27. Juni – jetzt anmelden!

2025 | 03.06. Am 27. Juni ist es wieder so weit: Der IFK-Tag der Wissenschaft geht in die 21. Runde – diesmal in Kooperation mit der Fachhochschule Aachen auf dem Campus Jülich. Unter dem Motto „Technik trifft Therapie. Neue Perspektiven in der physiotherapeutischen Versorgung“ erwartet die Teilnehmenden ein spannendes Programm.

TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.