Ein riesiger Schritt nach vorne
Die Kassenverhandlungen mit der AOK Sachsen-Anhalt könnten eine große Vergütungslücke schließen. Bei der gestrigen Verhandlungsrunde willigten die Verhandlungspartner der AOK einer Erhöhung aller Leistungen um 6,5 % ab 1. Januar 2016 zu. Ab 1. Juni wird zudem der Angleich an die gesetzliche Untergrenze erfolgen.
Derzeit liegen die Vergütungssätze der AOK Sachsen-Anhalt mit rund 15 % deutlich unter dieser durch das Versorgungsstärkungsgesetz festgelegten Untergrenze. Angesichts der Tatsache, dass die AOK dem gesetzlichen Auftrag in vollem Maße nachkommt, lautet die Empfehlung an die IFK-Gremien, dem Ergebnis zuzustimmen. Eine Entscheidung wird in der Woche vor Weihnachten getroffen.Über die Details werden IFK-Mitglieder aus Sachsen-Anhalt noch auf dem Postweg informiert.