csm_Foto_Anh%C3%B6rung_DVG_16.10.2019_bearbeitet_bb1e718e16.png

Anhörung zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) nimmt immer konkretere Formen an. Am 16. Oktober fand nun die Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses statt. Dr. Björn Pfadenhauer, IFK-Geschäftsführer, vertrat dort den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV).

Grundsätzlich begrüßt der SHV den Entwurf des DVG. Zukunftsfähigkeit, Innovation und neue Formen der Zusammenarbeit ließen sich durch die Möglichkeiten der Digitalisierung so gestalten, dass das deutsche Gesundheitswesen und damit die flächendeckende Patientenversorgung auf Dauer davon profitieren könne, schreibt der SHV in seiner schriftlichen Stellungnahme.



Wichtig sei jedoch, dass nicht nur die behandelnden Ärzte, sondern auch die Therapeuten selbst therapieunterstützende Apps verordnen dürfen. Denn Therapeuten haben während der Behandlung häufig einen engeren Kontakt zum Patienten und können den Krankheitsverlauf daher mindestens genauso gut beurteilen. Der SHV hat dem Bundestagsgesundheitsausschuss dazu eine entsprechende Formulierung vorgeschlagen.



Außerdem ist es aus Sicht des SHV unerlässlich, dass von Beginn an alle Gesundheitsfachberufe die Telematik-Infrastruktur nutzen können. Denn nur wenn möglichst viele Personen in die digitale Infrastruktur eingebunden werden, können die Vorteile der Digitalisierung voll ausgeschöpft werden. Der SHV fordert daher, dass alle Gesundheitsfachberufe eine Lese- und Schreibberechtigung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bekommen und der Patient die Entscheidungsbefugnis behält, wer auf welche Daten zugreifen darf.



Sehr positiv bewertet der SHV, dass der Entwurf des DVG vorsieht, dass die Kostenträger die Ausstattungs- und Betriebskosten für Therapiepraxen übernehmen müssen, die zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur notwendig sind. Mit Sorge betrachtet der SHV jedoch, dass es bislang noch kein elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) gibt, das die elektronischen Heilberufeausweise (eHBA) ausgeben könnte. Das wäre aber erforderlich, um die Therapeuten an die Telematik-Infrastruktur anzubinden. In der Anhörung konnte dieses Thema gut platziert werden. Zugleich forderte der SHV, dass die bisher völlig ungeregelte Ausgabe von sog. Institutionenkarten (SMC-B-Karten) mit dem DVG eine gesetzliche Regelung erhält, die die Ausgabe und den Ausgabeprozess beschreibt. Denn ohne diese Karte, ist ein Anschluss an die Telematik-Infrastruktur überhaupt nicht möglich.



Künftig sollen elektronische Heilmittelverordnungen zumindest getestet werden. Auch diesen Vorstoß bewertet der SHV sehr positiv – fordert jedoch, die Rahmenbedingungen des geplanten Pilotprojekts dazu noch genauer zu definieren. Außerdem ist es aus Sicht des SHV notwendig, dass auch für Arzt-/Therapeutenberichte eine digitale Lösung gefunden wird.



Das DVG sieht vor, dass Ärzte künftig in größerem Umfang Telekonsile abhalten dürfen. Der SHV fordert, dass dies nicht nur Ärzten vorbehalten wird. Im Sinne erfolgreicher interprofessioneller Zusammenarbeit in einem zukunftsorientierten Gesundheitssystem müssen Telekonsile zwischen allen Gesundheitsfachberufen möglich sein.



Nach der Anhörung ist eine weitere Bearbeitungsphase vorgesehen, bevor das DVG Anfang November 2019 in die 2./3. Lesung geht.




Weitere Artikel

TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.

GKV-Spitzenverband reicht Klage gegen die Schiedsstelle Heilmittel ein

2025 | 27.05. Im Schiedsspruch vom 19. März 2025 hat die Schiedsstelle Heilmittel eine Vergütungssteigerung von 4,01 Prozent bzw. 8,02 Prozent für das zweite Quartal 2025 für die Physiotherapie festgelegt. Mit diesem Ergebnis scheint der GKV-Spitzenverband eindeutig nicht zufrieden zu sein.

IFK-Rechtsberatung: Behandlungsverträge

2025 | 26.05. Schnell ist der Ärger groß, wenn für Patienten wegen Ausfällen oder ähnlichem Gebühren anfallen. Da ist es gut, wenn man das Recht auf seiner Seite weiß: Mit einem Behandlungsvertrag stellt man nicht nur sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen des BGB erfüllt werden.