csm_Foto_Anh%C3%B6rung_DVG_16.10.2019_bearbeitet_bb1e718e16.png

Anhörung zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) nimmt immer konkretere Formen an. Am 16. Oktober fand nun die Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses statt. Dr. Björn Pfadenhauer, IFK-Geschäftsführer, vertrat dort den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV).

Grundsätzlich begrüßt der SHV den Entwurf des DVG. Zukunftsfähigkeit, Innovation und neue Formen der Zusammenarbeit ließen sich durch die Möglichkeiten der Digitalisierung so gestalten, dass das deutsche Gesundheitswesen und damit die flächendeckende Patientenversorgung auf Dauer davon profitieren könne, schreibt der SHV in seiner schriftlichen Stellungnahme.



Wichtig sei jedoch, dass nicht nur die behandelnden Ärzte, sondern auch die Therapeuten selbst therapieunterstützende Apps verordnen dürfen. Denn Therapeuten haben während der Behandlung häufig einen engeren Kontakt zum Patienten und können den Krankheitsverlauf daher mindestens genauso gut beurteilen. Der SHV hat dem Bundestagsgesundheitsausschuss dazu eine entsprechende Formulierung vorgeschlagen.



Außerdem ist es aus Sicht des SHV unerlässlich, dass von Beginn an alle Gesundheitsfachberufe die Telematik-Infrastruktur nutzen können. Denn nur wenn möglichst viele Personen in die digitale Infrastruktur eingebunden werden, können die Vorteile der Digitalisierung voll ausgeschöpft werden. Der SHV fordert daher, dass alle Gesundheitsfachberufe eine Lese- und Schreibberechtigung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bekommen und der Patient die Entscheidungsbefugnis behält, wer auf welche Daten zugreifen darf.



Sehr positiv bewertet der SHV, dass der Entwurf des DVG vorsieht, dass die Kostenträger die Ausstattungs- und Betriebskosten für Therapiepraxen übernehmen müssen, die zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur notwendig sind. Mit Sorge betrachtet der SHV jedoch, dass es bislang noch kein elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) gibt, das die elektronischen Heilberufeausweise (eHBA) ausgeben könnte. Das wäre aber erforderlich, um die Therapeuten an die Telematik-Infrastruktur anzubinden. In der Anhörung konnte dieses Thema gut platziert werden. Zugleich forderte der SHV, dass die bisher völlig ungeregelte Ausgabe von sog. Institutionenkarten (SMC-B-Karten) mit dem DVG eine gesetzliche Regelung erhält, die die Ausgabe und den Ausgabeprozess beschreibt. Denn ohne diese Karte, ist ein Anschluss an die Telematik-Infrastruktur überhaupt nicht möglich.



Künftig sollen elektronische Heilmittelverordnungen zumindest getestet werden. Auch diesen Vorstoß bewertet der SHV sehr positiv – fordert jedoch, die Rahmenbedingungen des geplanten Pilotprojekts dazu noch genauer zu definieren. Außerdem ist es aus Sicht des SHV notwendig, dass auch für Arzt-/Therapeutenberichte eine digitale Lösung gefunden wird.



Das DVG sieht vor, dass Ärzte künftig in größerem Umfang Telekonsile abhalten dürfen. Der SHV fordert, dass dies nicht nur Ärzten vorbehalten wird. Im Sinne erfolgreicher interprofessioneller Zusammenarbeit in einem zukunftsorientierten Gesundheitssystem müssen Telekonsile zwischen allen Gesundheitsfachberufen möglich sein.



Nach der Anhörung ist eine weitere Bearbeitungsphase vorgesehen, bevor das DVG Anfang November 2019 in die 2./3. Lesung geht.




Weitere Artikel

6. SHV-TherapieGipfel – Heilmittelverbände stellen Positionspapier vor und diskutieren zentrale Forderungen

2024 | 19.11. Am 13. November 2024 fand in Berlin der 6. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) e. V. statt. Das Motto des diesjährigen TherapieGipfels lautete: „Gesundheit wählen! Die Zukunft der Therapie im Wahljahr 2025“. Das Motto stand schon lange fest, doch angesichts der politischen Entwicklungen und der vorgezogenen Bundestagswahlen entwickelte es noch einmal eine ganz besondere Relevanz.

Z wie Zulassung: Was gibt es bei der Zulassung zu beachten?

2024 | 18.11. In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: Z wie Zulassung.